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  1. Intensivkrankenpflege Berlin

    Für die Versorgung von intensivpflegebedürftigen und beatmeten Patienten haben sich Intensivpflegedienste spezialisiert. Mitarbeiter sind Alten- oder Krankenpfleger, zum Teil mit Zusatzqualifikationen als „Fachkraft für außerklinische Intensivpflege", „Atmungstherapeut" oder „ Intensivpflege". Die Patienten werden von den Fachkräften 24 Stunden pro Tag im häuslichen Bereich des Patienten oder in Wohngemeinschaften versorgt und meistens in 12-Stunden-Schichten. Pflegekräfte halten Absprache mit dem Hausarzt, überwachen und pflegen die Patienten und stimmen die ambulanten Therapien ab. Eine weitere Aufgabe des Intensivpflegedienstes ist, dem Patienten nach dessen Möglichkeiten die psychosoziale Betreuung und Teilnahme am sozialen Leben zukommen zu lassen. Für alle Beteiligten ist die häusliche Intensivpflege eine große …

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  2. Intensivkrankenpflege - Leistungen

    Intensivpatienten haben häufig einen langen Aufenthalt im Krankenhaus hinter sich. Sie möchten wieder die Behaglichkeit und Ruhe des eigenen Zuhauses genießen und benötigen dennoch rund um die Uhr intensive Betreuung von ausgebildetem intensivmedizinischem Fachpersonal. Die Bedürfnisse und Wünsche der Intensivpatienten und Angehörigen müssen in Einklang gebracht werden. Dabei soll bei dem familiären Tagesablauf so wenig wie möglich Beeinträchtigung, sowie die beste medizinische Betreuung vorhanden sein und die Gewährleistung der gleichen Bezugspersonen.

    Die Verlegung von zu beatmeten oder nicht beatmeten Patienten, aus der Klinik in das häusliche Umfeld, kann die häusliche Intensivpflege unterstützen. Das häusliche Umfeld kann die eigene Wohnung, ein …

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  3. Häusliche Krankenpflege

    In Deutschland wird die häusliche Krankenpflege (HKP) als Leistung von der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt. Dies ist eine Sachleistung der Krankenkassen und gesetzlich in § 37 SGB V festgelegt. Die Leistungen entsprechen der häuslichen Krankenpflege und nicht der häuslichen Pflege, das unterliegt der Pflegeversicherung.

    Voraussetzungen für den Anspruch

    Gesetzliche Krankenversicherte erhalten die häusliche Krankenpflege im eigenen Haushalt und diese führt ein geeignetes Pflegepersonal durch. Dazu gehören Sozialstationen, ambulante Pflegedienste oder andere Einrichtungen, wenn dies eine zusätzliche ärztliche Behandlung erfordert,

    • eine stationäre Krankenhausbehandlung zu vermeiden oder die Dauer zu verkürzen.
    • eine Behandlung im Krankenhaus angezeigt jedoch nicht machbar ist. (§ 37 Abs.1 SGB …
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