Intensivkrankenpflege - Leistungen

Intensivpatienten haben häufig einen langen Aufenthalt im Krankenhaus hinter sich. Sie möchten wieder die Behaglichkeit und Ruhe des eigenen Zuhauses genießen und benötigen dennoch rund um die Uhr intensive Betreuung von ausgebildetem intensivmedizinischem Fachpersonal. Die Bedürfnisse und Wünsche der Intensivpatienten und Angehörigen müssen in Einklang gebracht werden. Dabei soll bei dem familiären Tagesablauf so wenig wie möglich Beeinträchtigung, sowie die beste medizinische Betreuung vorhanden sein und die Gewährleistung der gleichen Bezugspersonen.

Die Verlegung von zu beatmeten oder nicht beatmeten Patienten, aus der Klinik in das häusliche Umfeld, kann die häusliche Intensivpflege unterstützen. Das häusliche Umfeld kann die eigene Wohnung, ein Pflegeheim oder betreutes Wohnen sein. Von manchen Unternehmen werden Wohngruppen angeboten, in denen mehrere Intensivpatienten gepflegt werden können. Die Grundlage jeglicher Versorgungen ist die Vorgabe der Krankenversicherungen, dabei gilt „ambulant vor stationär“. Für die häusliche Intensivpflege gibt es keinen einheitlichen Begriff. Diese wird als Pflege zur Beatmung, 1-zu-1-Versorgung, 24 Std. Pflege oder ambulant angeboten. Spezialisierte Dienste bieten ausschließlich diese Pflege an und Unternehmen, bei denen die häusliche Intensivpflege als Teilbereich in ihrem Aufgabengebiet enthalten ist.

Leistungen

In den Leistungen der häuslichen Intensivpflege sind die Pflege des Patienten nach SGB V (Behandlungspflege) und SGB XI (Grundpflege) inbegriffen, sowie das Organisieren von Hilfsmitteln, Arzttermine vereinbaren, Untersuchungen, Zusammenarbeit mit Therapeuten jeglicher Fachrichtungen, Pflege sozialer Kontakte und einiges mehr. Übernommen werden können hauswirtschaftliche Tätigkeiten, wie kleine Mahlzeiten zubereiten. Auf Wunsch können Angehörige nach ihren Möglichkeiten angeleitet und in die Pflege eingeschlossen werden. Kooperationen mit Mitbewerbern oder anderen ambulanten Diensten erlauben in einigen Fällen eine sehr gute Behandlung des zu Pflegenden. Dadurch können Nachtschichten mit ambulanter Krankenpflege anderer Erbringer von Leistungen kombiniert werden, zum Beispiel die Caritas, Diakonie oder private Anbieter. Zum Teil ist es möglich, dass Familienangehörige die Pflege für eine bestimmte Zeit täglich übernehmen und der Fachpflegedienst nur 16 oder 18 Stunden am Tag die Pflege abdeckt.

Zu den Leistungen gehören häufig:

  • Das persönliche Gespräch zum Kennenlernen mit umfangreicher Anamnese
  • Ein ganzheitliches Konzept der Betreuung erstellen, das individuell auf den Patienten zugeschnitten ist
  • Eine gute Beratung von Anfang an von Patient und Angehörigen
  • Pflege bis zu 24 h am Tag in Abstimmung mit Angehörigen und Arzt  
  • Möglichst immer die gleiche Bezugsperson
  • 24h-Notfallservice
  • In den Tagesablauf rehabilitierende Maßnahmen einzubeziehen, wie Bewegungstraining, Atem- und Sprachtherapie
  • Koordination mit den Ärzten
  • Unterstützung beim Antrag mit der Krankenkasse
  • Begleitung im Urlaub

Kosten und Kostenträger

Von den Krankenkassen, Pflegekassen, der Beihilfe und den Sozialhilfeträgern werden für diese besondere Art der ambulanten Pflege die Kosten in der Regel übernommen. Die Leistungen werden von dem Anbieter in Stundensätzen nach Leistungsgruppe IV abgerechnet. Dabei können sich die Leistungen einzelner Unternehmen, je nach Leistungskatalog des jeweiligen Anbieters, stark unterscheiden. Die Verhandlungen übernehmen viele Dienste mit den Kostenträgern. Generell ist für die Versorgung des Patienten ein fester Zeitraum nicht vorgesehen und eine bestimmte Pflegestufe muss nicht vorhanden sein. Dennoch erhalten die meisten Betroffenen die Pflegestufe II oder III. Wird der Betroffene während der Betreuung in einem Krankenhaus behandelt, kommt der Versorgungsvertrag in dieser Zeit zum Ruhen.

Voraussetzungen

Aus dem erhöhten Pflegeaufwand oder einer vitalen Bedrohung ergibt sich die Voraussetzung für häusliche Intensivpflege des Patienten. Das können lebensbedrohliche Herzrhythmusstörungen sein, die Beatmung, respiratorische Insuffizienz, Bewusstlosigkeit, Koma, Störungen des Flüssigkeits-, Elektrolyt-, Säure- und/oder Basenhaushalts. Bei Alterserkrankungen, wie reine Demenzversorgung, werden die Kosten in diesem Zusammenhang nicht getragen. Jedoch bei Altersbeschwerden zusammen mit den oben genannten Krankheitsbildern ist eine  Verordnung der Leistungen nicht ausgeschlossen.

Leistungserbringer

In der ambulanten Pflege werden von mehr als 13.000 Leistungserbringer in Deutschland der Service in der ambulanten Pflege erbracht. In der häuslichen Intensivpflege sind davon ca. 800 - 1.000 Anbieter als Leistungserbringer. Die Deutsche Fachpflege Gruppe und Bonitas sind in der ambulanten Intensivpflege die größten Unternehmen. Zwischen 5 bis 10 Patienten betreut ein Großteil der Unternehmen, zum Teil in der 1:1-Betreuung oder Wohngemeinschaften.

Pflegekräfte

Für die Versorgungen werden hauptsächlich examinierte Pflegekräfte unterschiedlicher Qualifikation eingesetzt. Dafür muss eine abgeschlossene Berufsausbildung als Altenpfleger, Krankenpfleger/Krankenschwester, Kinderkrankenpfleger/Kinderkrankenschwester vorhanden sein. Ausnahmen sind Wohngruppen die Pflegehelfer beschäftigen. Zur Anästhesie- oder Intensivpflegefachkraft ist eine Weiterbildung nicht unbedingt erforderlich.